
Zweistufiges, innovatives Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren zu den Laura Bassi Exzellenzzentren leistet Pionierarbeit, indem es erweiterte Kriterien für wissenschaftliche Exzellenz einführt: Einerseits wird die wissenschaftliche Qualität des Forschungsprogramms beurteilt, andererseits das Zukunftspotenzial des jeweiligen Zentrums, als innovatives Qualitätsmerkmal für wissenschaftliche Exzellenz. Die Auswahlkriterien wurden im Sinne größtmöglicher Transparenz offengelegt. Auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den FachgutachterInnen und der Jury wurde geachtet. Die Bewertung der Anträge erfolgte in zwei Stufen.
Auf der 1. Stufe…
…war die Einreichung eines schriftlichen Kurzantrags gefordert. Die wissenschaftliche Qualität dieses Antrages sowie die Fachkompetenz der AntragstellerInnen und der WirtschaftspartnerInnen wurden von internationalen FachgutachterInnen im Peer Review – Verfahren überprüft. Eine Jurysitzung beendete die Stufe 1 des Auswahlverfahrens. Bei positiver Bewertung des Kurzantrags erfolgte eine Empfehlung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Diese Anträge wurden zur Einreichung für die Stufe 2 eingeladen.
Auf der 2. Stufe…
… wurden die Vollanträge mit dem detaillierten Forschungsprogramm und den Konzepten zu Management und Karriere eingereicht. Evaluiert wurden hier der organisatorische Aufbau des „Laura Bassi Centres of Expertise“, das Budget für die ersten vier Jahre mit Meilensteinplan sowie mit Commitments der Unternehmen und wissenschaftlichen Partner. Die Begutachtung umfasste die wissenschaftliche fachliche Qualität sowie eine detaillierte Prüfung des Kosten- und Finanzierungsplans. Teil dieser zweiten Stufe war ein Hearing, bei dem von internationalen wissenschaftlichen FachgutachterInnen erstmals das Zukunftspotenzial jedes Konsortiums analysiert wurde, also die Konzepte zu Karriere, MitarbeiterInnenförderung, betriebswirtschaftlichen Skills und Projektplanung. Eine Jurysitzung beendete die Stufe 2 des Auswahlverfahrens. Bei positiver Bewertung des Vollantrages erfolgte eine Empfehlung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Dieses entschied über die Förderungsbewilligung.
